Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Allgemein
1. Allen Angeboten und Aufträgen und sonstigen Vereinbarungen liegen die nachstehenden Bedingungen zugrunde. Änderung, Ausschluß oder Einbeziehung fremder Bedingungen sind nur mit unserer Zustimmung wirksam.
2. Die Bedingungen gelten für Unternehmer und Verbraucher. Unternehmer sind natürliche und juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln; Verbraucher sind natürliche
Personen, ohne daß diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
II. Angebote, Aufträge, Preise
1. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn von uns eine schriftliche Bestätigung oder Rechnung erteilt ist.
2. Die Lieferungen erfolgen zu den Preisen der am Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preisliste. Preisänderungen – auch rückwirkende – bleiben
vorbehalten für den Fall, daß durch hoheitliche, insbesondere steuerliche Maßnahmen unsere Einstandspreise rückwirkend geändert werden.
3. Die Preise gegenüber Verbrauchern enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer, bei Unternehmern gelten Netto-Preise zuzüglich gesetzlicher
Umsatzsteuer.
III. Lieferung
1. Die Angabe von Lieferzeiten ist unverbindlich und erfolgt darüber hinaus unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen und von uns nicht zu vertretenden Verhinderung der Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer.
2. Die Gefahr geht auf den Unternehmer über mit Versendung der Ware, auf den Verbraucher mit der Übergabe der Sache an diesen bzw. bei dessen Annahmeverzug.
IV. Zahlungen
1. Die Rechnungen sind sofort zahlbar ohne Abzug.
2. Bei Zielüberschreitung tritt ohne Mahnung Verzug ein. Während des Verzuges sind offene Forderungen mit dem gesetzlichen Zinssatz (Unternehmer 8% / Verbraucher 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz) zu verzinsen, unbeschadet der Geltendmachung weiterer Ansprüche.
V. Eigentumsvorbehalt
1. Gegenüber Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor, bei Verbrauchern bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises.
2. Der Käufer darf die Ware weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen und sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Käufer diese unverzüglich auf unser Eigentum hinzuweisen und uns über solche Maßnahmen Mitteilung zu machen.
3. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer und gegen Dritte erwachsen, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft wird. Zur ordnungsgemäßen Einbeziehung dieser Forderung ist der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt, solange er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber erfüllt.
4. Wir verpflichten uns, unsere Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigen.
5. Wird über das Vermögen des Käufers das Insolvenzverfahren beantragt, wird die gesamte Restschuld sofort fällig und erlischt das Weiterveräußerungsrecht des Kunden und wir können sofortige Herausgabe des vorbehaltenen Eigentums auf Kosten des Käufers verlangen.
VI. Gewährleistung
1. Wird unsere Ware in berechtigter Weise beanstandet, sind wir gegenüber Unternehmern nach unserer Wahl zunächst zur Nacherfüllung, Weiterbearbeitung oder Ersatzlieferung der beanstandeten Modelle und Formen verpflichtet; gegenüber Verbrauchern steht diesen das
insoweitige Wahlrecht zu. Können wir einen unserer Gewährleistungspflicht unterliegenden Fehler nicht beseitigen oder sind für den Käufer weitere Nacherfüllungsversuche unzumutbar, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einer nur
geringfügigen Vertragswidrigkeit steht dem Käufer jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Käufer danach den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt er nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt
die Ware bei ihm, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Diese Einschränkungen gelten bei Arglist nicht. Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist
von 2 Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von 2 Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterläßt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte 2 Monate seit seiner Feststellung des Mangels. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher.
2. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist 2 Jahre, bei Unternehmern generell 1 Jahr ab Anlieferung der Ware.
3. Bei Unternehmern gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisung oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine Beschaffenheitsangaben der Ware dar. Garantien im Rechtssinne erhält der Käufer durch uns nicht. Unberührt sind hiervon Herstellergarantien.
4. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leichter Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Diese Haftungsbeschränkung betrifft nicht Ansprüche des Käufers aus Produkthaftung. Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Käufers. Haftungsbegrenzungen gelten auch für die persönliche Haftung unserer Angestellen, gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
VII. Sonstiges
1. Für Unternehmer ist Osnabrück ausschließlicher Gerichtsstand, ebenso für Verbraucher, die keinen inländischen Wohnsitz oder Aufenthalt haben oder bei denen ein solcher bei Klageerhebung nicht bekannt ist.
2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht, unter Ausschluß der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Käufer seinen Sitz im Ausland hat.
3. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Bedingungen bleiben die übrigen wirksam.

Weinhof Hoberg
Johannisstrasse 92/93

49074 Osnabrück
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