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Was ist eigentlich Messwein?

Wurde früher hauptsächlich Rotwein als Messwein verwendet so wird heute vorwiegend Weißwein genommen. Das römisch-katholische Kirchenrecht schreibt vor, dass der Messwein „naturrein und aus Weintrauben gewonnen und nicht verdorben sein darf“. Diese Grundvorschrift wurde immer wieder durch Messweinverordnungen erläutert, zuletzt im Jahr 1976. Nach dieser Verordnung muss der Wein aus Trauben sein. Zuckerzusätze oder unerlaubte Beigaben sind verboten. Erlaubt ist jedoch die Beigabe von reinem Alkohol aus Wein. Diese Anforderungen werden heute von allen gesetzlichen Prädikatsweinen erfüllt, auch Sherry oder Portwein kommen grundsätzlich als Messwein in Frage, wenngleich sie nur selten aus Haltbarkeitsgründen verwendet werden. Tafelwein ist als Messwein nicht zugelassen. Noch heute ist es üblich, dass Lieferanten von Messwein auf die Qualität ihrer Produkte („reiner, klarer Wein“) vereidigt werden. Im Gegensatz zu früheren Zeiten, als diese Vereidigungen große offizielle Veranstaltungen waren, erfolgt der Eid heute nur noch schriftlich. Über die Zulassung eines Weines als Messwein entscheidet der Bischof, welcher die Messweine auch alle fünf Jahre überprüft und bestätigt. Bezieher von Messwein sind von der Kirche verpflichtet, ihren Wein bei vereidigten Händlern zu beziehen.

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